Lehre

Seminar im Kommunikations-, Datenschutz- und Medienrecht

Dozent:innen: Prof. Dr. Lars Brocker; Univ.-Prof. Dr. Matthias Cornils
Kurzname: 03.135.14135
Kurs-Nr.: 03.135.14135
Kurstyp: Seminar

Voraussetzungen / Organisatorisches

Zum Wintersemester bieten wir ein Blockseminar (im Februar, nach Vereinbarung) zu aktuellen Fragen des Verfassungsrechts an. Das Seminar steht allen Studenten offen, die die juristische Zwischenprüfung absolviert haben, darüber hinaus auch Interessenten aus den Nachbardisziplinen. Die (erfolgreiche) Teilnahme am Seminar gilt als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktexamen i.S.d § 5 Abs. 2 Nr. 1 SPBO und führt zur Erlangung der Promotionsvoraussetzungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 PromO). Interessenten melden sich bitte unter Angabe mehrerer bevorzugter Themen (in Präferenz-Reihenfolge) per E-Mail an lscornils@uni-mainz.de. Die Themenvergabe erfolgt in einer Vorbesprechung, in der auch der nähere Ablauf der Veranstaltung erläutert und Informationen zu den Themen gegeben werden. Der Besprechungstermin wird noch bekannt gegeben.

Inhalt

Vorläufige Themenliste (nicht abschließend; eigene Themenwünsche sind möglich):

  • Verfassungsrechtsprobleme der Bundestags-Wahlrechtsreform
  • „Ausreichendes Vertrauen“ und Akzeptanz als verfassungsrechtliche Kategorien? – Einordnung der diesbezüglichen Ausführungen in BVerfG, Urteil vom 24.1.2023 – 2 BvF 2/18 –, NJW 672 (676 f. Rn. 116 f.) und Übertragbarkeit auf andere Rechtsbereiche (z.B. die Rundfunkordnung). Vgl. auch grds. J. Froese, Akzeptanz – ein rechtliches Argument?, DÖV 2023, 334 ff.
  • Gesetzgebungskompetenzdogmatik: Stand der Rechtsprechung des BVerfG
  • Was ist und wozu braucht es Staatsräson? – (verfassungs-)rechtliches Substrat eines schillernden Begriffs
  • Die Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 3 GG in der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 19.10.2022 – 1 BvN 1/21 –, juris) – notwendige Präzisierung oder Preisgabe eines zentralen Harmonisierungsmechanismus im Bundesstaat?
  • Parteinahe Stiftungen als Verfassungsproblem (s. insb. BVerfG, Urt. v. 22.2.2023 – 2 BvE 3/19)
  • Das Polizeirecht und die Verfassung (BVerfG, Beschl. v. 9.12.2022 – 1 BvR 1345/21)
  • Unantastbarkeit landesverfassungsrechtlicher Wahlprüfungsentscheidungen – BVerfG, Beschluss vom 25.1.2023 – 2 BvR 2189/22 –, NVwZ 2023, 903 ff. m. Anm. Wohlstein/Battis
  • Zur Abwahl von Ausschussvorsitzenden und Abberufung von Ausschussmitgliedern im Deutschen Bundestag gegen den Widerstand der vorschlagsberechtigten bzw. entsendungsberechtigten Fraktion

Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
01.03.2024 (Freitag) 09:30 - 14:00 00 311 HS VI
1121 - Haus Recht und Wirtschaft II